SkulpTour-Holzworkshop für
trauernde Menschen

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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 1.11.2024 1.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand: 1.11.2024 1.

Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Workshop kann mündlich, schriftlich, oder per E-Mail erfolgen. Vorzugsweise nutzen Sie das Anmeldungsformular auf der Website des Veranstalters: www.trauersuchtausdruck.de

Vertrag/Buchungs- und Reservierungsbestätigung
Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Buchungs- und Reservierungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt durch den Veranstalter per E-Mail, in Ausnahmefällen auch telefonisch. Verlangt der Veranstalter eine schriftliche Rückbestätigung der Buchungs- und Reservierungsbestätigung, so ist auch diese für das Zustandekommen des Vertrages erforderlich. Soweit eine Buchungs- und Reservierungsbestätigung drei Tage nach erfolgter Anmeldung nicht zugegangen ist, sollte sich die anmeldende Person sich mit dem Veranstalter telefonisch in Verbindung setzen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung auf der Homepage des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungs- und Reservierungsbestätigung. Diese AGB sind fester Bestandteil des Vertrages. Sie sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website des Veranstalters unter www.trauersuchtausdruck.de veröffentlicht.

3. Zahlungen
Die Bezahlung des Workshops erfolgt in der Regel erst während oder nach Abschluss des Workshops. Der Veranstalter kann aber eine Anzahlung anfordern. Tut er dies ist diese innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Aufforderung zu begleichen. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, so gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wird jedoch nach erneuter Aufforderung und Fristsetzung durch den Veranstalter keine Anzahlung geleistet, ist der Veranstalter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall kann er die in Ziffer 5. genannten Stornogebühren verlangen.

4. Vertretungsrecht
Wer - aus welchen Gründen auch immer - an der Teilnahme am gebuchten Workshop gehindert ist, hat er das Recht, sich durch eine andere geeignete Person vertreten lassen. Ein finanzieller Ausgleich zwischen angemeldeter und Ersatzperson ist zwischen diesen zu regeln. Soweit die vertretende Person offene Zahlungen übernimmt, ist die vertretene Person insoweit von den Zahlungsverpflichtungen befreit.

5. Rücktritt durch angemeldete Person/Stornokosten
5.1 Ein angemeldete Person kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten (Storno). Der Vertragsrücktritt sollte am besten schriftlich, er kann aber auch telefonisch erfolgen. Er bedarf in jedem Fall der schriftlichen Gegenbestätigung durch den Veranstalter.
5.2 Der Veranstalter bemüht sich, für stornierende Personen Ersatz zu finden. Gelingt dies, so entfallen die in 5.3. genannten Stornogebühren. Es wird dann lediglich eine Aufwandspauschale von 50,- € pro storniertem Platz fällig.
5.3. Wird für die stornierende Person kein Ersatz gefunden, ist der Veranstalter berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen (Stornogebühr). Gestaffelt nach der verbleibenden Zeit zwischen Stornozeitpunkt und Workshopbeginn kann der Veranstalter folgende Anteile vom aktuellen Workshop-Preis verlangen. Bei Storno bis zum 30. Tag vor Workshopbeginn 30% bis zum 20. Tag vor Workshopbeginn 50% bis zum 10. Tag vor Workshopbeginn 70% bis zum 5. Tag vor Workshopbeginn 80% bis zum 2. Tag vor Workshopbeginn, bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Workshopbeginn 90%. Der angemeldeten Person bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein geringer Schaden/Aufwand entstanden ist, als die in 5.2.und 5.3 genannten.
5.4 Eine Reiserücktrittsversicherung kann solche Risiken beschränken.

6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und eine teilnehmende Person von der weiteren Teilnahme am Workshop auszuschließen, wenn die teilnehmende Person die Durchführung des Workshops so erheblich stört, oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung auch zum Schutz anderer Teilnehmer*innen gerechtfertigt ist.

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände Kann der Veranstalter wegen außergewöhnlicher Umstände (hierzu zählen z.B. persönliche Erkrankung und schwerwiegende unvorhersehbare Ereignisse wie z.B. Todesfälle im persönlichen Umfeld u.ä.) den Workshop nicht durchführen, so hat er das Recht, den angemeldeten Personen adäquate Ersatztermine anzubieten oder den Vertrag zu kündigen. Dasselbe gilt wenn der Workshop nach Vertragsabschluss durch höhere Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Workshop- und Schulungsräumen oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Kann oder will der/die angemeldete Person einen der angebotenen Ersatztermine nicht wahrnehmen und bei Kündigung aus den genannten Gründen durch den Veranstalter vor Workshopbeginn erhält der/die Angemeldete eventuell geleistete Anzahlungen unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Ergeben sich die genannten Umstände nach Workshopbeginn, können beide Vertragsparteien den Vertrag ebenfalls kündigen. Der Veranstalter hat in diesem Fall nur Anspruch auf den anteiligen Preis für die bis zum Eintritt der genannten Umstände erbrachten Teilleistungen.

8. Gutscheine
Gutscheine für Workshops die terminlich offen sind, bleiben ab Beginn des Folgejahres drei Jahre lang gültig. Sie verjähren am Ende des 3. Jahres nach Erwerb. Gutscheine sind analog 4. jederzeit auf andere Personen übertragbar. Der Veranstalter garantiert allerdings nicht, dass noch bis zum Ablauf der Verjährungsfrist Workshops angeboten werden. Gutscheine berechtigen zur Teilnahme an einem Workshop, wenn eine konkrete Anmeldung und Terminreservierung zu einem zu diesem Zeitpunkt noch verfügbaren Workshoptermin erfolgt. Sollte während der Gültigkeitsdauer des Gutscheins kein dem/der Gutscheininhaber*in passender Workshoptermin angeboten/gefunden werden, hat er das Recht den Gutschein zurückzugeben. In diesem Fall wird der Preis erstattet mit einem Abzug von 80,- € für den Bearbeitungsaufwand. Maßgeblich für die Anrechnung von Gutscheinen sind die bei Einlösung gültigen Preislisten. Eine Differenz zu dem früheren Verkaufspreis wird dem/der Einlösenden vom Veranstalter nachbelastet.

9. Haftung des Veranstalters
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den doppelten Workshoppreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Das gleiche gilt, so weit der Veranstalter für Schäden alleine wegen Verschuldens von Leistungsträgern verantwortlich ist. Für Schadensersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in schuldhaft begangenen unerlaubten Handlungen haben, haftet der Veranstalter pro Teilnehmer bis zu 3.000 €, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

10. Mitwirkungspflicht
Teilnehmende sind verpflichtet, eventuelle Beanstandungen unverzüglich nach Wahrnehmung von Mängeln dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben. Wird dies unterlassen, so wird einen Anspruch auf Minderung und Schadensersatz verwirkt.

11. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragskonformer Leistungen haben Teilnehmende innerhalb eines Monats nach Beendigung des Workshops gegenüber dem Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn sie ohne sie ohne Verschulden an der Fristeinhaltung gehindert waren. Die Parteien vereinbaren für die vertraglichen Ansprüche der Teilnehmenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Frist beginnt mit dem Tag nach Beendigung des Workshops. Hat der/die Teilnehmende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder seine Haftpflichtversicherung die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen Diese
Bedingungen gelten, soweit nicht Individualvereinbarungen getroffen wurden. Die dem Veranstalter zu Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet und gespeichert. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt. Gerichtsstand ist Münster. Es gilt deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. . Vertrag/Buchungs- und Reservierungsbestätigung Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang der schriftlichen Buchungs- und Reservierungsbestätigung durch den Veranstalter zustande. Die Buchungsbestätigung erfolgt durch den Veranstalter per E-Mail, in Ausnahmefällen auch telefonisch. Verlangt der Veranstalter eine schriftliche Rückbestätigung der Buchungs- und Reservierungsbestätigung, so ist auch diese für das Zustandekommen des Vertrages erforderlich. Soweit eine Buchungs- und Reservierungsbestätigung drei Tage nach erfolgter Anmeldung nicht zugegangen ist, sollte sich die anmeldende Person sich mit dem Veranstalter telefonisch in Verbindung setzen. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung auf der Homepage des Veranstalters sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungs- und Reservierungsbestätigung. Diese AGB sind fester Bestandteil des Vertrages. Sie sind in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website des Veranstalters unter www.trauersuchtausdruck.de veröffentlicht.